fenster2Go

                                                   

                            Fenster auf Maß

allgemeine Bedingungen

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Kunde;  - Danke für Ihr Interesse

 

 

Wir informieren Sie hiermit, dass die Auftragsabwicklung standardmäßig in Anlehnung an folgende Bedingungen erfolgt :

 

1) Die Auftragsabwicklungszeit von fenster2Go beginnt mit der Gutschrift der vollen Auftragssumme auf das angegebenen Konto. Mit der Überweisung der Gesamtsumme gelten die im Angebot erhaltenen Maße & Ausstattungen als abgenommen. Eine eventuell davon abweichende Regelung bedarf einer schriftlichen Bestätigung seitens fenster2Go.

                                                                         

2) Kontrollieren Sie in Ihrem eigenen Interesse vor einer bestätigenden Überweisung

alle Maße und Ausstattungen auf Richtigkeit; eine Änderung im Nachgang einer verbindlichen Bestellung von Fenstermaßelementen ist nicht möglich.

 

3) Die gültige Grundlage der richtigen Ausstattung und Bemaßung ist dabei ausschliesslich das vorliegende Angebot mit eindeutiger Angebotskennung und dem Datum / der Uhrzeit der vorliegenden Version des Angebotes. Etwaige Absprachen via Email / Telefon sind ungültig, insofern sie nicht in der vorliegenden, zu bestellenden Version des Angebotes entsprechend dargestellt sind.               

                                                                      

4) Im Falle einer Vereinbarung über eine Anzahlung mit Restbetragsbegleichung vor der Lieferung ist die entrichtete Anzahlung nicht rückzahlbar und verfällt zugunsten von fenster2Go, falls der Käufer nach verbindlicher Auftragsvergabe auf die Bestellung verzichtet; oder falls es nicht möglich ist, die Ware wegen des Ausstandes einer noch fehlenden Restsumme zu versenden. Eventuell entstehende Zwischenlagerkosten gehen

zu Lasten des Käufers.

                       

5) Vor dem Warenversand ist der Kunde verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu begleichen. Der Versand erfolgt mit der Gutschrift der Gesamtsumme auf das angegebene Konto. Ist eine Anzahlung und die Fertigung der Fenstermaßelemente bereits erfolgt; eine Überweisung der Gesamtsumme zum Zeitpunkt der Lieferung allerdings noch ausstehend, gehen eventuelle Lagerkosten zu Lasten des Käufers. Für die Nichtabholung / Nichtinempfangnahme der Ware am vereinbarten Liefertag / Lieferort gilt dasselbe.    

                                                              

6) Der Kunde ist verpflichtet, am Anliefertag geeignetes Abladepersonal bzw einen geeigneten, sicheren Stellplatz für Lieferpaletten / -Gestelle zur Verfügung zu stellen. Bei Verwendung von Leihgestellen sind diese innerhalb von 3 Wochen nach erfolgter Lieferung zur Abholung frei zu melden. Einwegpaletten werden nicht abgeholt; diese gehen ab erfolgter Lieferung in das Eigentum des Kunden über. Ist der angegebene Lieferort mit dem Lieferfahrzeug nicht unmittelbar erreichbar, bedarf es einer der Situation angemessenen und zeitlich der Lieferung vorangehenden Abstimmung mit fenster2Go.

 

7) Sämtliche Mengenfehler und offen sichtbare Mängel sind von dem Käufer beim Warenempfang an dem im Auftrag genannten Lieferort anzumelden und in einem Mängelbericht anzuzeigen. Sollte in die Vertragsdurchführung ein Spediteur mit einbezogen sein, ist er berechtigt, an der Erstellung des Mängelberichtes mitzuwirken.

                                                                                                                      

8) Verlust, Beschädigung und sonstige, nicht zum Zeitpunkt des Warenempfangs erkennbare Mängel (verdeckter Mangel), sind  fenster2Go innerhalb von 3 Tagen zu melden. Der Käufer ist verpflichtet, die ihm gelieferten Waren unverzüglich auf Vollständigkeit sowie Schäden zu überprüfen; spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Übergabe der bestellten Waren. Samt der Mängelmeldung hat der Käufer alle für eine korrekte Bearbeitung erforderlichen Daten anzugeben und eine erstellte Bilddokumentation beizufügen.

                                                                                                                          

9) Angegebene Lieferzeitpunkte können sich aufgrund äußerer -nicht von fenster2Go

beeinflußbarer Umstände- ändern.

 

10) Mit der Beauftragung von fenster2Go erkennt der Kunde die genannten Bedingungen an und akzeptiert diese.

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